Cabrio-Saison startet – Das müssen Sie beachten

Versicherungsprämien für Cabrios sind höher
Versicherungsprämien für Cabrios sind höher

Jetzt, wo die Cabrio-Saison wieder startet, gibt es für alle Fahrer solcher Wagen wieder einiges zu beachten. Was genau, lesen Sie hier.
Wechselkennzeichen statt Saisonkennzeichen
Bislang haben sich viele Autofahrer so verhalten, dass sie den Wagen über den Winter abmeldeten und mit Saisonkennzeichen wieder anmeldeten. Ab dem 1. Juli dieses Jahres jedoch steht mit dem Wechselkennzeichen eine weitere Form der Zulassung zur Verfügung. Somit können Sie auf das jeweilige Anmelden und Abmelden während der Cabrio-Saison verzichten. Sie können nun nämlich das Nummernschild Ihres Hauptwagens auch für Ihr Cabrio nutzen – sofern Sie zwei Fahrzeuge aus der selben EU-Fahrzeugklasse nutzen.
Im Normalfall wird beim Saisonkennzeichen auch die Prämie der Versicherung nur für den Zeitraum der Cabrio-Saison genutzt. Wer hingegen kein Saisonkennzeichen nutzen möchte, der kann das Fahrzeug auch für bis zu 18 Monate vorübergehend abmelden. In beiden Fällen ist während dieser Zeit ein beitragsfreier Ruheversicherungsschutz gewährleistet.
Nicht mit abgelaufenem Saisonkennzeichen fahren
Allerdings dürfen Sie nicht mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen fahren. Das gilt auch für Überführungsfahrten und Probefahrten. In solch einem Fall drohen nämlich Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Im extremsten Fall kann dies zu einer Freiheitsstrafe führen.
Wenn es mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen zu einem Unfall kommt, bei dem es Sachschaden oder Personenschaden gibt, verlangt die Versicherung Regress in voller Schadenshöhe (siehe Ratgeber Schadensfall). Dann nämlich müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften.
Versicherungsprämien für Cabrios höher
Die Prämien der Versicherer für die Versicherung eines Cabrios sind in der Regel höher als für sonstige Fahrzeuge. Somit lohnen sich Preisvergleiche auf jeden Fall.
Die normale Haftpflichtversicherung reicht für ein Cabrio im Normalfall nicht aus. Diese sind genauso wie Teilkaskoversicherungen nicht anzuraten. Denn bei der Teilkaskoversicherung gehören beispielsweise Vandalismusschäden nicht zu den abgedeckten Leistungen. Wenn also das Dach eines Cabrios aufgeschlitzt wird, zahlt hier nur die Vollkaskoversicherung den Schaden.