Fallstricke in der PKW-Versicherung: Hier müssen Sie besonders aufpassen

Bei wenigen Themen gibt es so viele Halbwahrheiten und Irrtümer wie bei der PKW-Versicherung. Dabei ist es gerade hier wichtig, genauer hinzuschauen.

Schauen Sie genauer hin
Schauen Sie genauer hin

Hier geht es nämlich nicht nur um die Sicherheit, sondern vor allem um das Geld. Bei falschen Angaben können nämlich große Prämiennachforderungen drohen.

Vorsicht bei Kilometerstand und Rabattschutz

Vor allem bei der Jahreslaufleistung sollten Sie genau aufpassen. Wenn Sie die nämlich häufiger überschreiten, ist die Versicherung berechtigt, nachträglich eine höhere Prämie zu veranschlagen. Außerdem kann sie den Kilometerstand jederzeit erfragen. In vielen Fällen ist im Versicherungsvertrag aber ohnehin geregelt, dass ein Überschreiten der Jahreskilometerpauschale gemeldet werden muss. Wenn das nicht geschieht, können Prämien nachgefordert werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Rabattschutz. Hier handelt es sich grundsätzlich erst einmal um eine gute Sache. Wenn ein Schaden entsteht, bleiben Sie im Folgejahr ganz unkompliziert in derselben Schadenfreiheitsklasse. Probleme gibt es hier aber, wenn Sie den Anbieter wechseln. Der Nachversicherer bekommt hier nämlich den Schadenfreiheitsrabatt, der ohne den zusätzlichen Rabattschutz gültig wäre. In diesem Fall würde es zu einer verspäteten Rückstufung kommen.

Keine Narrenfreiheit mit Versicherung

Eine Sache wird außerdem gerne vergessen. Nur, weil Sie Ihre Versicherungsbeiträge bezahlen, heißt das nicht, dass Sie nach Belieben Unfälle bauen dürfen. Wer häufiger Schäden meldet, muss nämlich mit einer Sanierung rechnen. In diesem Fall kann sich die Versicherung von dem Kunden trennen. Allerdings muss ihn in diesem Fall eine andere aufnehmen.
Dabei muss es nicht zwangsläufig so sein, dass die neue Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt der alten akzeptiert. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der bisherige Anbieter eine Sondereinstufung für Zweitwagen gewährt hat.