Kfz-Versicherung kann auch nach Stichtag gekündigt werden

Kfz-Versicherung kann auch nach Stichtag gekündigt werden
Kfz-Versicherung kann auch nach Stichtag gekündigt werden

Autobesitzer konnten bis zum 30. November 2012 die Kfz-Versicherung wechseln. Unter bestimmten Bedingungen kann dies aber auch noch nach diesem Stichtag erfolgen.
Denn es gibt das so genannte Sonderkündigungsrecht, mit dem die Autoversicherung auch jetzt noch außerordentlich gekündigt werden kann.

Beitragserhöhung des Versicherers erlaubt außerordentliche Kündigung

Allen voran steht hier die Beitragserhöhung. Wenn nämlich Ihre PKW-Versicherung zum Jahreswechsel den Versicherungsbeitrag erhöhen will, dann können Sie Ihre Police kündigen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Versicherer dies erst im Dezember dieses Jahres mitteilt. Denn nach der Mitteilung des Versicherers haben Sie als der Versicherungsnehmer noch einen Monat Zeit, Ihre PKW-Versicherung zu kündigen und sich einen neuen Anbieter zu suchen.

2012 dürften viele Menschen noch im Dezember wechseln

Gerade in diesem Jahr ist anzunehmen, dass auch jetzt im Dezember noch viele Menschen die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen werden. Denn die Prämien im Bereich der Autoversicherungen steigen zum Jahreswechsel bei vielen Anbietern. Darüber hinaus werden zahlreiche Wagen auch in teurere Typenklassen eingestuft. Aus diesem Grund werden viele Versicherte nach Erhalt der neuen Beitragssätze von ihrer Versicherung einen Kfz-Versicherungsvergleich anstreben und im Bedarfsfall einen neuen Versicherer aufsuchen.

Bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten

Allerdings müssen Sie einige Punkte beachten. Dieses Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nämlich nur dann zu, wenn Ihr Versicherer den Grundbeitrag erhöht. Dies gilt auch, wenn Ihr Versicherer diesen höheren Beitrag nicht verschuldet, weil beispielsweise eine neue Typklasse oder Regionalklasse für die Beitragserhöhung sorgt. In der Rechnung muss Ihr Versicherer auch angeben, ob der neue Beitrag eine Sonderkündigung zulässt.


Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Auch wenn also am 30. November 2012 die eigentliche Wechselfrist in der PKW-Versicherung endete, so wird es noch bis Ende Januar 2013 zu einigen Versicherungswechseln kommen. Denn Versicherungsrechnungen mit erhöhten Kfz-Versicherungsbeiträgen werden auch noch in den nächsten Tagen bei manch einem Versicherten eintrudeln, der dann ein Sonderkündigungsrecht hat. Bei dieser Post sollten Sie also genau hinschauen.