Musterfeststellungsklage: 2 Millionen Kfz-Besitzer könnten gegen VW klagen

2 Millionen Kfz-Besitzer könnten gegen VW klagen
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Die Musterfeststellungsklage der Bundesregierung ist auf den Weg gebracht. Justizministerin Barley geht davon aus, dass bis zu zwei Millionen Klagen von Kfz-Besitzern auf VW zukommen könnten.
Im anhaltenden Abgasskandal drohen Volkswagen Schadenersatzansprüche von mehreren Millionen Kfz-Besitzern. Wie Justizministern Katarina Barley in Berlin erklärte, gebe es Schätzungen, denen zufolge mehr als zwei Millionen Kfz-Fahrer an der geplanten Musterfeststellungsklage beteiligt sein könnten. Darin ist vorgesehen, dass bestimmte Verbände berechtigt sind, Schäden im Namen von Verbrauchern gerichtlich feststellen oder einen Vergleich abschließen zu lassen.

Musterfeststellungsklage könnte für VW teuer werden

Hintergrund ist eine Abgassteuerung, die Volkswagen in Millionen von Dieselfahrzeugen eingebaut hat. Sie erkennt Abgastests und schaltet dann in einen abgasärmeren Modus, der nicht dem Normalbetrieb entspricht. Deshalb will die große Koalition, dass die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft tritt. Barley wies darauf hin, dass man die Klageart deshalb so publik mache, weil man den geschädigten Fahrern signalisieren will, dass sie nur ein relativ kurzes Zeitfenster zur Verfügung haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hintergrund der Musterfeststellungsklage

Oft ist es sehr mühsam, sein Recht zu bekommen. Das gilt besonders für Verbraucher, die Ansprüche gegen große Konzerne durchsetzen wollen. Abschreckend ist dabei oft, dass jeder Verbraucher einzeln vor Gericht ziehen müsste und das bisher nur wenige Möglichkeiten bestanden, ähnliche Fälle zu bündeln. Hier kommt die Musterfeststellungsklage ins Spiel. Hierbei klagt ein Verband im Namen von mindestens 50 Betroffenen. Die Verbraucher haben hierbei keine Kosten. In dem Verfahren werden dann alle umstrittenen Fragen endgültig und verbindlich geklärt.