Schaden durch Bedienfehler – Vollkaskoversicherung muss nicht bezahlen

Vollkaskoversicherung muss nicht bezahlen
Vollkaskoversicherung muss nicht bezahlen

Die Vollkaskoversicherung muss einen Schaden, der durch einen Bedienfehler verursacht wurde, nicht bezahlen. Das ging aus einem aktuellen Urteil hervor.
Die Begründung des Gerichts
Das Amtsgericht München entschied im konkreten Fall, dass die Vollkaskoversicherung nicht bezahlen muss, wenn ein Schaden beim Rückwärtsfahren durch einen Bedienfehler verursacht wird.
Bei einem Unfall handelt es sich um ein Ereignis, dass unmittelbar von außen her samt mechanischer Gewalteinwirkung entsteht. Wenn ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren nicht aufpasst und sich die Anhängerkupplung verhakt, so dass am eigenen Wagen eine Delle entsteht, liegt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München kein Unfall vor. Aus diesem Grund muss die Vollkaskoversicherung einen solchen Schaden nicht bezahlen.
Der Unfall in der Entstehung
In dem konkret verhandelten Fall brachte ein Fahrzeughalter einen Anhänger an sein Auto an und fuhr mit dem Wagen samt Anhänger rückwärts. Dabei hat sich die Anhängerkupplung seitwärts verhakt. Anschließend schlug der Anhänger am Kotflügel rechts hinten direkt neben dem Tankdeckel auf und sorgte für eine Delle mit einem Durchmesser von 20 Zentimetern. Der Autofahrer meldete den Schaden.
Die Kosten für den Kostenvoranschlag und die Reparaturkosten sollten 1.319 Euro betragen. Da der Wagen vollkaskoversichert war, forderte der Fahrzeughalter den Betrag von der PKW-Versicherung. Diese verweigerte aber die Bezahlung, da kein Unfall vorliegen würde.
Gericht entschied zugunsten der Versicherung
Daraufhin kam es zur Klage des Autofahrers vor dem Amtsgericht München. Allerdings wies die zuständige Richterin die Klage ab. Den Versicherungsbedingungen zufolge haftet die Versicherung bei Unfällen, so die Richterin. Allerdings sei ein Unfall nach dem Vertrag der Versicherung ein direkt von außen her einwirkendes Ereignis samt mechanischer Gewalt. Dieser verhandelte Fall jedoch beruhe auf einem Bedienfehler, so dass die Versicherung nicht bezahlen müsse.