Unwetter-Ratgeber Teil 2: Welche Schäden sind durch die Versicherung abgedeckt?

Wenn es draußen stürmt, blitzt und donnert, ist die Angst von Autobesitzern groß. Denn alleine Hagelkörner können schon einen großen Schaden am Auto anrichten.

Unwetter-Schaden am Auto
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Im ersten Teil unseres kurzen Unwetter-Ratgebers haben wir uns angesehen, wann es zu Problemen bei der Schadensregulierung im Unwetterfall kommen kann und worauf bei Fahrten durch Unwetter zu achten ist. Im zweiten Teil beschäftigen wir uns nun mit Schäden durch herabfallende Gegenstände und umgestürzte Bäume.

Sind Schäden durch herabfallende Ziegel oder Äste abgedeckt?

Hier lautet die Antwort ganz klar: Ja. Das wird von der Teilkasko bezahlt. Voraussetzung ist hier aber, dass die Windstärke mindestens bei 8 liegt. Das entspricht einer Geschwindigkeit von mehr als 63 km/h. Auch wenn der Sturm Gegenstände gegen das Fahrzeug schleudert, wird das von der Police übernommen. Nicht von der Teilkasko übernommen werden Schäden wie ein Zusammenstoß mit einem Baum, den man zu spät gesehen hat. In diesem Fall springt die Vollkasko ein. Die Teilkasko würde nur zahlen, wenn der Baum direkt auf das Auto stürzt.
Ähnlich liegt der Fall, wenn der Fahrer durch einen Blitz erschreckt wird und infolgedessen einen Unfall verursacht. Auch hier springt nicht die Teilkasko, sondern die Vollkasko ein. Begründung ist hierbei, dass keine Unmittelbarkeit der Naturgewalt vorliegt.

Sind Hagelschäden durch die Versicherung abgedeckt?

In der Regel werden Reparaturkosten für Hagelschäden durch die Teilkasko abgesichert. Teilweise wird der Schaden auch nach Gutachten gezahlt. Da bei Hagel in der Regel viele Fahrzeuge beschädigt werden, erstellen die Versicherer oftmals ein Sammelgutachten. Vorteile sind dabei die schnelle Abwicklung und die schnelle Zahlung. Für Autofahrer ist es in diesem Fall wichtig, sich den genauen Ort, den Zeitpunkt und die Stärke des Hagelschauers zu notieren.