Urteil zum Diesel-Fahrverbot: Gericht vertagt Entscheidung

Fahrverbot für Diesel-Autos
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Es sollte der Tag werden, an dem endlich Klarheit über das viel diskutierte Diesel-Fahrverbot geschaffen wird. Allerdings kam es dann anders.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen noch einmal verschoben. Nun könnte der Fall sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.

EU-Recht könnte für Entscheidung relevant werden

Rund vier Stunden hatte das Rechtsgespräch vor dem Leipziger Senat in Anspruch genommen – deutlich länger als vorgesehen. Dabei hatten sich die Richter noch einmal intensiv mit zahlreichen Aspekten des Dieselfahrverbots beschäftigt. So ging es unter anderem um die Frage, ob Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne gültige blaue Plakette in einzelnen Kommunen nach geltendem Recht überhaupt möglich wären. Weiterhin wurde erörtert, ob eine solche Einschränkung überhaupt realisierbar und verhältnismäßig ist.
Darüber hinaus brachten die Richter noch eine völlig neue Überlegung ein, die dazu führen könnte, dass es auch am kommenden Dienstag noch kein belastbares Urteil zu dem Fall gibt. Offenbar sind einige Aspekte des Themas so komplex, dass sie unter Umständen auf europäischer Ebene geklärt werden müssen. Dies erklärte der Vorsitzende Richter.

EU-Kommission verweist auf Zuständigkeit der Behörden vor Ort

Ein Sprecher der EU-Kommission hatte aber bereits kurz zuvor in Brüssel erklärt, dass für die Regulierung des Verkehrs in den Städten nicht die Kommission, sondern die Behörden vor Ort verantwortlich seien. Hier gelte das Prinzip der Nichteinmischung seitens Brüssel in geltendes nationales Recht.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss über die Zulässigkeit von Fahrverboten dem EuGH vorlegt, könnte das die europäischen Richter noch auf eine andere Weise dazu bringen, in den Streit einzugreifen. Deutschland könnte dann wegen der schlechten Stickoxid-Werte bereits im März angeklagt werden.
In einem Schreiben an die Bundesregierung hatte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella bereits vor zwei Wochen darauf hingewiesen, dass die Kommission sofort umsetzbare Maßnahmen zu einer messbaren Verbesserung der Luftqualität von der Bundesrepublik verlange. Geschieht dies nicht, werden Deutschland und acht andere Mitgliedsstaaten wegen der seit Jahren andauernden Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte verklagt.

Prozessbeobachter reagieren überrascht

Beobachter des Prozess reagierten ebenso überrascht wie die meisten Beteiligten auf die Vertagung der Verhandlungen und die Möglichkeit, den EuGH einzubeziehen. Bereits zuvor haben Juristen der betroffenen Städte Düsseldorf und Stuttgart erklärt, dass eine europarechtliche Dimension keine Rolle spiele. Weiterhin zeigte man sich angesichts des Umstands verunsichert, dass noch kein Anzeichen erkennbar gewesen sei, in welche Richtung der Senat überhaupt tendiere. Man habe sich eine eindeutigere Haltung und eine etwas klarere Linie erwartet, so ein Prozessbeteiligter.