Versicherungsirrtümer: Wann zahlt die PKW-Versicherung und wann nicht?

Viele Autofahrer schließen einmal ihre Versicherungen ab und werfen dann jahrelang keinen Blick mehr darauf. Tritt dann ein Schadensfall ein, ist der Schrecken oft groß.

Irrtümer in der Kfz-Versicherung
Die PKW-Versicherung muss nicht immer zahlen / © Kara – Fotolia.com

Viele Versicherte, die über eine Haftpflicht- oder eine Kasko-Police verfügen, gehen davon aus, dass dadurch alle Schäden abgedeckt sind, selbst dann, wenn der Schaden nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit auftritt. Das ist allerdings falsch. Eine Versicherung muss nämlich längst nicht in allen Fällen zahlen.

Aufpassen, welche Leistungen eingeschlossen sind

Dass eine Versicherung nicht in allen Fällen zahlen muss, lässt sich gut an einem typischen Beispiel zeigen. Wenn durch eine undichte Wasserleitung über Monate hinweg Feuchtigkeit in einen teuren Parkettboden eindringt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Man spricht hierbei von so genannten Allmählichkeitsschäden. Achten Sie deshalb vor dem Abschluss genau darauf, dass dieser Punkt abgedeckt wird. Alternativ dazu können Sie auch Ihren Altvertrag überprüfen und ihn nachträglich ergänzen lassen.
Häufig unterliegen Versicherte auch dem Irrglauben, dass sie Leistungen sofort nach Anspruch der Versicherung in Anspruch nehmen können. Das ist aber nicht der Fall. Oftmals gibt es vom Versicherer Wartezeiten. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie für Kosten aufkommen müssen, die bereits vor Vertragsabschluss absehbar waren.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Auch ein weiterer Irrtum ist weit verbreitet. Viele Versicherte gehen davon aus, dass der Versicherer im Falle einer groben Fahrlässigkeit niemals zahlt. Das ist allerdings nicht richtig. Wenn beispielsweise jemand beim Überfahren einer roten Ampel einen Unfall verursacht, muss der Fahrer nicht in jedem Fall alle Kosten übernehmen. Der Versicherer ist allerdings berechtigt, die Zahlung zu kürzen. Das können Sie als Autofahrer aber leicht umgehen, wenn Sie eine Verzichtsklausel unterzeichnen. Hier müssen Sie meistens unter dem Punkt „Grobe Fahrlässigkeit“ nachsehen.