Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung: So schützen Sie sich bei einem Totalschaden

Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung
© georgerudy – Fotolia.com

In den ersten Jahren ist der Wertverlust bei einem Neuwagen enorm. Bei einem Schadensfall zahlt die Kfz-Versicherung dann oft nur den Wiederbeschaffungswert. Für Fahrer ist deshalb eine Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung sinnvoll.
Wenn ein Kaskoschaden zu einem Totalschaden an einem Fahrzeug führt oder wenn das Fahrzeug gestohlen wird, zahlt die Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung den Kaufpreis des Fahrzeugs. Abgezogen werden lediglich der Restwert und eine eventuelle Selbstbeteiligung. Dafür werden aber auch alle Kosten übernommen, die für Extras und Sonderausstattungen anfallen. Wenn das Fahrzeug nicht mehr erhältlich ist, bekommt der Versicherungsnehmer den Preis eines Modells mit gleichem Wert ausgezahlt.
Eine Neuwertentschädigung ist vor allem aus dem Grund sinnvoll, weil gerade während der ersten ein bis zwei Jahre nach einem Kauf ein erheblicher Verlust entsteht. Schon, wenn man den Hof des Autohändlers verlässt, verliert der Wagen bis zu 30 Prozent seines Wertes.

Wie lange kann die Neuwertentschädigung in Anspruch genommen werden?

Bis zu welchem Fahrzeugalter man bei Totalschäden oder Diebstählen noch den kompletten Preis zurückbekommt, ist vom Vertrag abhängig. Üblich sind Zeiträume zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Prämienhöhe in der Regel ansteigt. In vielen Fällen ist die Neuwertentschädigung auch noch abhängig von weiteren Faktoren. So kann es zum Beispiel sein, dass sie nur dann gewährt wird, wenn die erforderlichen Wiederherstellungskosten mehr als 80 Prozent des Neupreises betragen würden. Eine weitere Voraussetzung kann sein, dass der Versicherungsnehmer der Ersteigentümer ist.
Ob sich eine Neuwertentschädigung lohnt, ist von vielen Faktoren abhängig. Wenn z.B. bei einem relativ günstigen Kleinwagen eine hohe Prämie anfallen würde, könnten Sie den Wertverlust auch durchaus mit einem günstigeren Angebot kompensieren.