Wenn die Kfz-Versicherung voreilig zahlt: Kann sie dann Zahlungen zurückfordern?

Wenn die Kfz-Versicherung voreilig zahlt
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Wenn die Versicherung voreilig zahlt, kann es oft Probleme geben. So wie in einem aktuellen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Schäden, die vom Fahrzeughalter verursacht werden. Doch was passiert, wenn sich der Betroffene im Nachhinein als nicht ganz unschuldig herausstellt? Muss er das Geld zurückzahlen? Ein solcher Fall wurde jetzt vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt.

Wenn die Versicherung voreilig zahlt

Hierzulande ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt, wenn das Fahrzeug Schäden verursacht. Wenn sich der Fahrer grob falsch verhalten hat, kann sie das Geld allerdings zurückfordern. Dies ist jetzt in Hamm passiert. Hier hat sich auf einem Parkplatz ein Zusammenprall zweier Fahrzeuge ereignet. Dabei rammte ein Toyota beim Linksabbiegen einen heranfahrenden Mercedes, der einen Totalschaden in Höhe von 20.000 Euro davontrug. Auf Basis einer Haftungsquote von 50 Prozent regulierte die Versicherung den Schaden und zahlte dem Mercedesfahrer 5.500 Euro aus.
Das Irritierende dabei: Die Versicherung hatte Einsicht in die Bußgeldakte und kannte die Darstellung des Versicherungsnehmers, aus der deutlich hervorging, dass der Mercedesfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf den Parkplatz gefahren war. Unabhängig davon war dem Geschädigten die Summe zu niedrig, weshalb er auf eine weitere Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro klagte. Die Versicherung verweigerte die Zahlung und wollte nun ihrerseits die bereits gezahlten 5.500 Euro zurück, weil der Mercedes zu schnell gefahren war.

Oberlandesgericht Hamm schlichtet

Vor dem Gericht hatten beide Anliegen keinen Erfolg. Laut OLG hat der Mercedesfahrer keinen Anspruch auf einen Schadenersatz, da er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist. Die Versicherung könne die bereits geleistete Zahlung aber dennoch nicht zurückverlangen, da sie bereits im Vorfeld gewusst habe, dass sie dem Mercedesfahrer nichts schulde. Der Fahrer darf in diesem Fall darauf vertrauen, dass er das Geld behalten darf.