Wie Sie ihre Kinder vor Unfällen schützen und absichern – Tipps & Hinweise für Eltern

Die Zahl an verunglückten Kindern im Straßenverkehr geht zwar stetig zurück, dennoch ist sie immer noch hoch. Mit der bestmöglichen Prävention können Sie Ihre Kinder allerdings schützen und sogar optimal absichern.
Wie Sie ihre Kinder vor Unfällen schützen und absichern – Tipps & Hinweise für Eltern Laut einer Statistik von destatis sind im Jahr 2014 insgesamt 28.674 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr zu Schaden gekommen. Davon sind 71 tödlich verunglückt, 4.472 schwer verletzt und 24.131 glücklicherweise nur leicht verletzt worden. Auch wenn die Zahlen erschreckend wirken, so sind die diese in den letzten Jahren deutlich zurück gegangen. Im Jahr 1978 waren es beispielsweise noch 1.449 getötete Kinder. Grund dafür sind wahrscheinlich die höheren Präventions-Maßnahmen in den letzten Jahren.
Dennoch ist es allerdings häufig so, dass die Rufe nach mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr erst laut werden, wenn mal wieder ein Kind verunglückt ist. Deshalb möchte ich Ihnen hier einen kleinen Überblick verschaffen, wie Sie Ihr Kind im Straßenverkehr und speziell im Auto schützen können und zusätzlich gegen mögliche Unfallfolgen absichern können.

Sicherheit im Auto

Das ein Kind bei weiten Reisen angeschnallt und auf einem Sitz sitzt, ist für viele Eltern selbstverständlich. Die gleichen Regeln gelten allerdings auch bei kurzen Fahrten. Auch wenn Sie nur vom Supermarkt-Parkplatz nebenan nach Hause fahren, sollten Sie an die Sicherheit Ihres Kindes denken.

➜ Kindersitz von Geburt an bis zum Alter von 12 Jahren

Sicherheit im Auto - Kindersitz GewichtsgruppenBezüglich der Kindersitze gibt es in Deutschland bestimmte Vorschriften.
➊ Babys im Alter von 0 bis 9 Monaten gehören in eine Babyschale der Gruppe 0. Diese eignet sich für Babys bis 10 Kilogramm. Alternativ können Sie auch eine Babyschale wählen, die bis zu einem Alter von 18 Monaten und einem Gewicht von 13 Kilogramm ausgelastet ist. Diese trägt die Bezeichnung 0+.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Babyschalen nicht mit Blick nach vorne angebracht werden dürfen. Das würde bei einem Unfall zu schwerwiegenden Verletzungen an Kopf und Halswirbelsäule führen, die möglicherweise auch tödlich enden können.
➋ Hat Ihr Kind das erforderliche Gewicht für die nächste Sitzgruppe erreicht, darf es in einem Sitz der Gruppe I sitzen. Hier dürfen die Kinder erstmals in Fahrrichtung mitfahren. Dieser Sitz ist ausgelastet für Kinder bis zu 4,5 Jahren und einem Gewicht von 18 Kilogramm. Die Sitze werden mit dem Drei-Punktgurt am Autositz befestigt und die Kinder mit einem zusätzlichen integrierten Gurt gesichert.
➌ In den Gruppen II und III handelt es sich dann nur noch um Sitzerhöhungen, die mit und ohne Rückenlehnen ausgestattet sind. Die zweite Gruppe richtet sich an Kinder mit einem Gewicht zwischen 15 und 25 Kilogramm und einem Alter zwischen 3 und 7 Jahren. Die dritte Gruppe dann dementsprechend an Kinder von 22 bis 36 Kilogramm und einem Alter zwischen 6 und 12 Jahren.
Erst wenn Ihr Kind 12 Jahre alt ist oder eine Größe von mindestens 1,50 m erreicht hat, darf es ohne Erhöhung im Auto sitzen.
Für den schnellen Blick:

Tabelle Kindersitz Gewichtsgruppen
Quelle: Netzwerk Verkehrssicheres NRW – Initiative des MBWSV NRW

➜ Immer anschnallen

Auch wenn sicherlich viele der Meinung sind, dass man diese Tatsache nicht erwähnen muss, da sie selbstverständlich ist, so möchte ich sie jedoch wenigstens kurz erwähnen. Egal welche Strecken Sie mit Ihrem Kind zurücklegen – es gilt immer die Anschnallpflicht. Und das auch, wenn es nur wenige Meter sind, die Sie zurücklegen wollen. Schließlich weiß man nie, was auf der Kurzstrecke passiert.


➜ Airbag ausschalten

Wenn man allein mit dem Baby unterwegs ist, setzt das jeweilige Elternteil das Kind häufig neben sich auf den Beifahrersitz, um im Bedarfseinfall schnell eingreifen zu können. Im Normalfall ist dagegen auch nichts einzuwenden, wenn das Kind der Größe und Gewicht entsprechend gesichert ist.
Es besteht allerdings akute Lebensgefahr für das Kind, wenn der Beifahrer-Airbag ausgelöst wird. Das gilt insbesondere bei rückwärts gerichteten Babysitzen. In diesem Fall muss der Airbag abgeschaltet werden. Ist dies nicht möglich, muss das Kind auf der Rücksitzbank Platz nehmen. Verstöße dagegen werden sogar mit einem Verwarngeld geahndet.

➜ Neue Regel für gelegentliche Mitnahme

Seit dem Jahr 1998 gilt die Anschnallpflicht übrigens auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern, wie es beispielsweise bei einem Taxi üblich ist. Taxifahrer müssen also Kindersitze bereithalten und sicherstellen, dass mindestens zwei Kinder gesichert werden können. Für die Mitnahme von Babyschalen der Gruppe 0 und 0+ sind Eltern jedoch selbst verantwortlich.

➜ Gepäck ausreichend sichern

Wer in den Urlaub fährt hat mit Kindern immer eine Menge Gepäck zu transportieren. Das sind dann häufig nicht nur Sachen, sondern auch größeres Spielzeug, Verpflegung für unterwegs und andere teils sperrige Lasten.
Um ihre Kinder, die ja schließlich häufig direkt davor sitzen, zu schützen, sollten Sie das Gepäck gut sichern. So kann es nicht passieren, dass dieses bei einer Vollbremsung oder einem Auffahrunfall ins Wageninnere rutscht und Ihre Kinder schwer am Kopf verletzt.

Prävention im Straßenverkehr

Regeln im Straßenverkehr beachtenKinder sind natürlich nicht nur mit ihren Eltern im Auto unterwegs. Ab einem bestimmten Alter fahren Sie mit ihren Kumpels mit dem Fahrrad durch die Gegend oder spazieren mit Freundinnen durch die Ortschaft. Natürlich kann es gerade bei solchen Situationen zu verschiedenen Unfällen kommen.
Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind schon frühzeitig an die Regeln im Straßenverkehr heranführen. Dazu gehört nicht nur, dass sie auf das grüne Ampelmännchen warten müssen, sondern auch, dass Sie beim Spielen nicht plötzlich auf die Straße rennen und beim Fahrrad fahren einen Helm tragen müssen. Denken Sie auch immer daran, dass Sie als Vorbild fungieren. Kinder schauen sich alles ab und machen nach. Die Kinder lernen so also schon frühzeitig die wichtigsten Grundregeln.

Absicherung / Versicherung

Trotz aller Vorsicht sind Unfälle jedoch leider nie völlig ausgeschlossen. Ob ein Kind durch Unachtsamkeit einen Unfall verursacht oder selbst in einen verwickelt wird, spielt keine große Rolle. Wichtig ist, dass Sie ausreichend abgesichert sind für mögliche Schäden und Unfallfolgen.

➜ Privat-Haftpflicht:

Die private Haftpflichtversicherung ist einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Diese Versicherung übernimmt die Kosten von Schäden, denen Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied anderen zugefügt haben. In den meisten Fällen sind Kinder in der elterlichen Privat-Haftpflicht mitversichert (ausgenommen: Singletarife).
Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren gelten allerdings als deliktunfähig, d.h. sie können für einen Schaden nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Deliktunfähigkeit sogar bis zu einem Alter von 10 Jahren, da das Gesetz besagt, dass erst Kinder ab dem 10. Lebensjahr Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen können und sich dementsprechend verhalten. Dieser Passus gilt allerdings nur, wenn Ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist.
Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, brauchen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Im schlimmsten Fall übernimmt die Versicherung die Kosten.

➜ Unfallversicherung

Kinder, die bei einem Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, sind auf dem direkten Wegen zur Schule, im Unterricht und auf dem Weg nach Hause abgesichert. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arzt- und Krankheitskosten.
Passieren Unfälle allerdings auf Umwegen oder in der Freizeit, so greift diese Versicherung nicht. Dazu benötigen Sie eine private Unfallversicherung, die diese Kosten übernimmt. Aus diesem Grund ist Familien mit Kindern immer eine Unfallversicherung anzuraten.

➜ Kinder-Invaliditätsversicherung

Als Elternteil macht man sich immer Sorgen um seine Kinder und fragt sich nicht nur einmal „Was mache ich eigentlich, wenn meinem Kind etwas zustößt?“ Die Frage ist natürlich nicht ganz einfach zu beantworten. Man kann seine Kinder nicht vor allem schützen, ab einem bestimmten Alter folgt man ihnen einfach nicht mehr auf Schritt und Tritt. Sie können allerdings vorsorgen, um Ihre Kinder im schlimmsten Fall die bestmögliche Unterstützung zu geben. Dazu dient die Kinder-Invaliditätsversicherung.
Passiert Ihrem Kind ein Unfall, der zu einer körperlichen Behinderung führt, ist das eigentliche Leben häufig nicht mehr so, wie es einmal war und wie man es sich vorgestellt hat. Zu den täglichen Sorgen kommen allerdings häufig auch finanzielle Endpässe. Ab einem Behinderungsgrad von häufig 50 Prozent springt die Kinder-Invaliditätsversicherung mit einer monatlichen Rente oder einer hohen Einmalzahlung ein. Somit müssen Sie Ihre Nerven nicht bei den Geldsorgen lassen, sondern können sich voll und ganz auf die Pflege Ihres Kindes konzentrieren.
Hinweis: Einige Versicherungen decken dabei nicht nur Unfälle ab, sondern auch Krankheiten, die zu Behinderungen führen können.