Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, dann müssen Sie es noch vor dem Verkauf abmelden. Wie und wo Sie das machen können, erfahren Sie hier.
Abmeldung – Was bedeutet das?
Einen PKW abmelden bedeutet, die Autokennzeichen werden vom Fahrzeug entfernt und entwertet. Der PKW darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und er darf auch nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz, zum Beispiel am Straßenrand, abgestellt werden. Sofern Sie Ihr Fahrzeug also abmelden und es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zulassen möchten, benötigen Sie nach der Abmeldung einen geeigneten Abstellplatz für Ihr Fahrzeug. Das kann eine Garage oder auch ein Stellplatz auf einem Privatgrundstück sein.
PKW abmelden – Welche Formalitäten sind zu beachten?
Ein Fahrzeug kann bei jeder Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Anders als bei einer Fahrzeugzulassung müssen Sie, wenn Sie Ihren PKW abmelden möchten, nicht das für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsamt aufsuchen, sondern können Ihr Fahrzeug auch an jedem anderen Ort abmelden. Sofern Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst abmelden können oder wollen, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Eine Vollmacht ist dafür nicht erforderlich.
Unterlagen für die Abmeldung
Wenn Sie Ihr Auto beispielsweise nach einem Verkauf abmelden möchten, dann sollten Sie vorher alle wichtigen Dokumente, die Sie für die Abmeldung benötigen, heraussuchen. Für die Abmeldung benötigen Sie:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- amtliche Kennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass
Wichtig:
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, dann sollten Sie es vor dem Verkauf abmelden. Das ist wichtig, denn so lange das Auto Ihre Kennzeichen trägt, laufen Versicherung und Steuer weiter über Sie. Sofern Sie Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde abgemeldet haben, erfolgt automatisch eine Meldung an das zuständige Finanzamt und die PKW Versicherung.
Alte Kennzeichen für neues Auto reservieren
Anders als früher unterscheiden die Zulassungsbehörden nicht mehr zwischen einer kurzzeitigen oder endgültigen Stilllegung. Das bedeutet, sobald Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, wird das alte Kennzeichen sofort wieder freigegeben. Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen für ein neues Fahrzeug nutzen möchten, können Sie dieses bei der Abmeldung des alten Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde reservieren lassen.
Wichtig:
Sofern das Fahrzeug verschrottet werden soll, sollten Sie sich auch unbedingt einen Verwertungsnachweis ausstellen lassen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten und beabsichtigen, das Auto zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuzulassen, sollten Sie beachten, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, sofern es länger als 7 Jahre stillgelegt war. In diesem Fall muss für eine erneute Zulassung eine Vollabnahme durch den TÜV durchgeführt werden.
- Mehr zu diesem Thema bei Tipps.net : Auto abmelden – So wird’s gemacht