Zweitwagenversicherungen sind an Bedingungen geknüpft
Zweitwagenversicherungen sind an Bedingungen geknüpft
Über die Zweitwagenversicherung lässt sich ein zweites Auto relativ günstig versichern. Die wichtigsten Infos zur Zweitwagenversicherung, erhalten Sie hier.

Zweitwagen günstig versichern

In vielen Haushalten gibt es meist mehr als nur ein Fahrzeug. Wenn auch Sie sich ein zweites Fahrzeug zulegen möchten, dann wird für Sie die so genannte Zweitwagenregelung interessant. Denn über diese Regelung lässt sich ein Zweitwagen zu günstigeren Konditionen versichern. Das liegt daran, weil bei einem weiteren Fahrzeug die PKW Schadenfreiheitsklasse günstiger angesetzt wird. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden.

In welche Schadenfreiheitsklasse wird der Zweitwagen eingestuft?

Die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung unterliegen einem Schadenfreiheitsrabattsystem, d.h. Fahrzeuge werden in PKW Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Schadenfreiheitsrabatte sind personenbezogen und können immer nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Melden Sie also ein oder mehrere zusätzliche Fahrzeuge an, dann müssten Sie im Normalfall mit diesen Verträgen in der Klasse 0 beginnen. Das würde bedeuten, dass Sie für Ihren Zweitwagen etwa 200 Prozent des Regelbetrags zahlen müssten.
Um das zu umgehen ist es sinnvoll eine Zweitwagenversicherung abzuschließen, denn diese bietet eine günstigere Einstufung des Vertrages an – bei den meisten Anbietern ist das die PKW Schadenfreiheitsklasse 2. Die Einstufung kann allerdings von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass es bei diesen Sondereinstufungen meist irrelevant ist, ob es sich bei dem zu versichernden Fahrzeug tatsächlich um das zweite oder gar dritte Fahrzeug handelt. Entscheidend für die Gewährung einer Sondereinstufung ist immer, dass bereits ein Fahrzeug versichert ist.

Was gilt es zu beachten?

Es gibt völlig unterschiedliche Varianten einer Zweitwagenversicherung auf dem Markt. Bei manchen Versicherungen ist Bedingung, dass auch das erste Fahrzeug beim Unternehmen versichert ist. Mittlerweile kann das erste Fahrzeug jedoch bei den meisten Angeboten auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sein. Die Bedingungen, wann und in welchem Umfang Zweitfahrzeug-Sondereinstufungen gewährt werden, sind von Unternehmen zu Unternehmen also unterschiedlich.
Häufig gibt es auch Altersbegrenzungen bei den Fahrern – diese dürfen meist nicht jünger als 21 oder 25 Jahre sein. Durch diese Regelung möchten die Versicherer verhindern, dass die Zweitwagenregelung durch Fahranfänger missbraucht wird. Denn oftmals lassen Fahranfänger ihr Auto über die Eltern versichern, damit dieses in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.
Wie Sie sehen sind die Bedingungen der Versicherungen sehr unterschiedlich. Es ist daher ratsam, dass Sie die einzelnen Bedingungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen sehr genau miteinander vergleichen, um das passende Angebot zu finden.


Vorsicht bei gleicher Einstufung des Erstfahrzeuges und Zweitfahrzeuges!

Es gibt Unternehmen, die anbieten, das zweite Fahrzeug mit der gleichen PKW Schadenfreiheitsklasse wie das Erstfahrzeug einzustufen. Hier sollten Sie genau abwägen. Im Schadensfall in einem der Verträge werden dann nämlich beide Verträge zurückgestuft. Da gerade das Zweitfahrzeug in vielen Haushalten von einem Kind genutzt wird, ist dies ein gewagtes Spiel. Bei einem Schaden kann also leicht der hohe Schadenfreiheitsrabatt des Erstfahrzeuges in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem erhöht sich die Prämie gleich in beiden Verträgen.