Die PKW Versicherung besteht nicht nur aus der Haftpflichtversicherung, sondern ebenso aus der Kaskoversicherung. Diese ist zwar freiwillig, aber dennoch ist sie zweifelsohne als überaus sinnvoll zu bewerten. Sie schützt bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können.

Allgemeines zur Kaskoversicherung

Unterschieden wird zwischen Vollkasko und Teilkasko, wobei in der Vollkaskoversicherung auch automatisch eine Teilkaskoversicherung integriert ist. Die Vollkasko lohnt sich jedoch nur für Neuwagen oder besonders wertvolle Wagen.

Ist das Auto bereits älter, ist für gewöhnlich eine Teilkaskoversicherung ausreichend. Bevor Sie die Teilkaskoversicherung abschließen, sollten Sie sich über die Anbieter und deren Leistungen informieren. Hierzu sollten Sie am besten unseren Versicherungsrechner nutzen. So finden Sie online schnell und unkompliziert eine passende Versicherung.

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, die Kasko bei der gleichen Versicherung abzuschließen, die Sie für Ihre Haftpflichtversicherung gewählt haben. Dennoch ist es einfacher, ein Gesamtpaket zu wählen, sodass Sie eine gute Rundum-Absicherung erhalten.


Welche Schäden sind versichert?

In der Teilkaskoversicherung sind eine Vielzahl von Schäden abgesichert, wie beispielsweise Brand oder Explosion. Des Weiteren gehören Diebstahl, Einbruch oder Raub zu den versicherbaren Schäden. Jedoch muss sich dazu der Wagen im ordnungsgemäßen, abgeschlossenen Zustand befinden. Auch höhere Gewalt ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt, hierzu gehören Sturm, Hagel oder Blitzschlag.

Da es besonders in Deutschland einige überschwemmungsgefährdete Gebiete gibt, ist dieser Punkt ebenfalls inbegriffen. Weiterhin gehört der Steinschlag zum Versicherungsumfang, der schnell dazu führen kann, dass die Scheibe nicht mehr reparabel ist. Als ein wichtiger Punkt ist der Wildschaden zu sehen, hier gelten jedoch besondere Regelungen.

Besonderheiten beim Wildschaden

Besonders in der Dämmerung und zu bestimmten Jahreszeiten sind Wildunfälle die häufigste Ursache für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug. Hier kann der Schaden sehr schnell in die Tausende gehen. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, müssen bei einem Wildunfall bestimmte Bedingungen erfüllt werden:

  • Versichert ist beispielsweise nur das Haarwild, zu denen Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Marder oder Wildschweine zählen. Mittlerweile sind einige Versicherungen aber dazu übergegangen, auch Unfälle mit Pferden, Schafe, Ziegen oder Rindern zu regulieren.
  • Weiterhin muss sich das Fahrzeug bei Schadenseintritt in Bewegung befinden, damit die Versicherung den Schaden übernimmt.
  • Schäden durch ein Ausweichmanöver werden zudem nicht immer von der Teilkaskoversicherung beglichen. Sie müssen nachweisen können, dass es sich bei dem Ausweichmanöver um eine notwendige Reaktion handelte, mit der Sie die Insassen bzw. Ihr Auto schützen wollten.

In jedem Fall ist es wichtig, bei einem Unfall nicht nur die Polizei, sondern darüber hinaus auch den Förster oder Landwirte zu informieren.

Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung

Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung findet in der Teilkasko der Schadenfreiheitsrabatt keine Anwendung. Jedoch besteht die Möglichkeit des Sparens, wenn Sie über den Abschluss einer Selbstbeteiligung nachdenken, um so den Beitrag geringer ausfallen zu lassen. Dies bedeutet, dass Sie einen möglichen Schaden bis zu der Höhe des abgeschlossenen Betrages aus eigener Tasche tragen müssen. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Versicherung übernommen.

In der Teilkaskoversicherung sind die üblichen Selbstbeteiligungen von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro verankert. Wenn Sie jedoch den Schaden nicht selber bezahlen möchten oder können, dann ist es sinnvoll, dass Sie keine Selbstbeteiligung wählen. Dies bedeutet dann, dass die Versicherung eine mögliche Beschädigung bereits vom ersten Euro an übernimmt.