Ein Unfall kann schnell mal passieren. Wir haben deshalb notiert, wie Sie im Schadensfall handeln sollten, um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.

Richtig handeln

Nach einem Unfall ist es nicht nur wichtig, direkt am Unfallort die richtigen Sofortmaßnahmen zu ergreifen, es ist auch wichtig, dass Sie anschließend Ihre Versicherung über den Schaden informieren. Wie genau Sie sich bei einem Schadensfall verhalten sollten bzw. was genau Sie alles beachten müssen, haben wir hier für Sie einmal notiert.

Autounfall – So verhalten Sie sich richtig

1. Unfallstelle absichern
Bei einem Unfall müssen Sie zunächst einmal alles Erforderliche unternehmen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Das heißt: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf.

2. Polizei und Rettungsdienst informieren
Je nach Schwere des Unfalls müssen Sie anschließend erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst und die Polizei alarmieren. Wenn es sich nur um einen kleineren Schaden handelt, dann sollten Sie die Straße zügig räumen. Die Polizei müssen Sie bei einem kleineren Schaden jedoch nicht unbedingt rufen, denn bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert Ihre Versicherung den Schaden auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme.


Wenn es sich um einen größeren Schaden oder um einen Wildunfall handelt, dann ist es wichtig, dass Sie die Polizei rufen. Bei einem Wildunfall müssen Sie zusätzlich auch noch den zuständigen Förster informieren. Denn neben einem detaillierten Bericht über das Unfallgeschehen benötigt die Versicherung bei einem Wildunfall auch immer einen Bericht von der Polizei und dem zuständigen Förster.

Wichtig:
Verlassen Sie den Unfallort nicht vorzeitig. Denn wenn Sie diesen verlassen, dann begehen Sie Unfallflucht. Infolgedessen kann Ihre Versicherung Sie mit einer hohen Geldsumme am Schaden beteiligen. Unterschreiben Sie am Unfallort auch auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis.

3. Wichtige Daten notieren
Sie sollten sich bei einem Unfall die folgenden Daten notieren, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:

  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
  • Name und Adresse des Unfallgegners (lassen Sie sich dazu den Führerschein zeigen)
  • Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Name und Anschrift von Unfallzeugen
  • Fotografieren Sie, wenn möglich, zudem auch noch den Schaden

Um sich das Ganze etwas zu erleichtern, sollten Sie immer den sogenannten Europäischen Unfallbericht mit sich führen. Hier lassen sich alle Daten und Fakten des Unfalls für die Versicherung am besten festhalten.
» Europäischer Unfallbericht (PDF)

4. Versicherung informieren
Innerhalb einer Woche nach dem Unfall, bestenfalls jedoch noch direkt am Unfallort, sollten Sie Ihre Versicherung über den Schadensfall informieren.

Tipp:
Wenn es sich bei dem Unfall nur um einen Bagatellschaden, wie etwa einen abgebrochenen Spiegel handelt, dann sollten Sie als Verursacher am besten versuchen, den Schaden möglichst selbst zu regulieren. Denn solche Kleinigkeiten können sofort dazu führen, dass Sie in der PKW Schadenfreiheitsklasse hochgestuft werden. Eventuell müssen Sie dann mit höheren Beiträgen rechnen. Halten Sie jedoch am besten Rücksprache mit Ihrer Versicherung.