Jedes Jahr werden rund 20.000 Autos gestohlen. Dabei ist für Betroffene nicht nur der unmittelbare finanzielle Schaden gravierend. Auch die anschließende Auseinandersetzung mit der Versicherung ist für viele Fahrer eine Belastungsprobe.
Wie der Gesamtverband der Versicherungen erklärte, sind jedes Jahr 20.000 Kaskoversicherte von einem Diebstahl betroffen. Zwar sind die Zahlen der Kfz-Diebstähle in den letzten Jahren leicht rückläufig – verantwortlich hierfür ist vor allem die besser werdende Sicherheitstechnik – dennoch stiegen die zu regulierenden Schadenssummen auf ein neues Hoch. Insgesamt mussten die Versicherer über eine halbe Milliarde Euro für gestohlene Autos bezahlen. Am häufigsten wurden dabei VW-Fahrzeuge entwendet. Dies wird vor allem damit erklärt, dass der Hersteller in Deutschland besonders stark vertreten ist. Bezogen auf die Diebstahlhäufigkeit pro 1.000 Fahrzeuge ist der Land Rover Spitzenreiter. Es folgen Porsche, Audi und Mazda. Die meisten Diebstähle haben sich in Berlin ereignet.
Wer haftet für den Schaden?
Für die Regulierung des Schadens kommt die Kasko-Versicherung auf. Zwar ist die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben, doch kommt die nur für Schäden auf, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Aus diesem Grund ist wenigstens eine Teilkaskoversicherung erforderlich, wenn man sich gegen Diebstähle schützen will. Sollte das Fahrzeug wider Erwarten innerhalb eines Monats wieder beim Versicherten eintreffen, muss er es zurückgeben.
Bei grober Fahrlässigkeit kann es ausgeschlossen sein, dass der Versicherer für die Regulierung aufkommt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Fahrzeugtür offengelassen wurde. Hier gilt die so genannte Sorgfaltspflicht.
Wie hoch ist die Erstattung?
In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Der entspricht dem Wert eines vergleichbaren gebrauchten Fahrzeugs mit ähnlichem Kilometerstand. Weiterhin wird die Selbstbeteiligung abgezogen. Es ist zu beachten, dass der Wertverlust bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km allein im ersten Jahr bereits 25 Prozent beträgt. Hier kann sich deshalb eine Neuwertentschädigungsklausel lohnen.
Was sollten Betroffene tun?
Wird ein Diebstahl festgestellt, setzt man sich immer zuerst mit der Polizei in Verbindung. So kann man z.B. auch feststellen, ob der Wagen vielleicht doch nur abgeschleppt wurde. Wenn das nicht der Fall ist, erfolgt eine Strafanzeige. In diesem Zusammenhang sollte das Fahrzeug auch gleich bei der Zulassungsstelle stillgelegt werden. Danach werden Kasko- und Haftpflichtversicherung informiert. Weiterhin kann es erforderlich sein, die finanzierende Bank oder Leasing-Gesellschaft in Kenntnis zu setzen.