Schadenfreiheitsrabatt ist auf Kinder übertragbar

Schadenfreiheitsrabatte sind auf Kinder übertragbar
Schadenfreiheitsrabatte sind auf Kinder übertragbar

Fährt jemand nach Erlangen des Führerscheins den Zweitwagen der Eltern, kann er keine Schadenfreiheitsjahre und somit Rabatte sammeln. Allerdings sind Schadenfreiheitsrabatte auf Kinder übertragbar.
Eltern können also ein wenig aushelfen. Denn sie können die Rabatte für das Fahren ohne Unfälle bei der Kfz-Versicherung auf die eigenen Kinder übertragen. Wenn der eigene Sohn oder die eigene Tochter zunächst mit dem Familien-Zweitwagen unterwegs ist und später ein eigenes Auto versichern will, dann macht das also durchaus Sinn.

Abtreten des Schadenfreiheitsrabattes sorgt für günstigeren Einstieg

Mit dem Abtreten des Schadenfreiheitsrabattes ergibt sich so in der PKW-Versicherung in der Regel ein günstigerer Einstiegsbeitrag für die eigenen Kinder. Denn als Nutzer des Zweitwagens ist in der Regel auch bei unfallfreier Fahrt kein Sammeln von Schadenfreiheitsjahren für den eigenen Versicherungsrabatt möglich.

Trotz höherem Beitrag nach Übertrag finanzielle Vorteile

Sollte ein Kind einen Übertrag des Rabatts für Schadenfreiheit für das eigene Fahrzeug erhalten und die Eltern das Zweitauto behalten, muss dieses neu versichert werden, was einen höheren Beitrag zur Folge hat. Dennoch ist nach Einschätzung von Experten die Zweitwagennutzung samt späterer Übertragung des Rabatts für Familien in der Regel günstiger als wenn beide von Beginn an das eigene Auto versichern.

Gutschrift maximal für Anzahl der Führerscheinjahre

Der Schadenfreiheitsrabatt darf lediglich auf Verwandte des ersten Grades übertragen werden, wobei dies auch oft nur anteilig möglich ist. Es erfolgt vom Autoversicherer für das bedachte Familienmitglied nur eine Gutschrift von so vielen Schadenfreiheitsjahren wie dieser eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Auto der Eltern mitbenutzt hat.