Bevor Versicherungen Schmerzensgeld zahlen, wollen Sie genaue Angaben über die Verletzungen. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Wenn es kracht, dann haben Opfer bekanntlich Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie unverschuldet verletzt werden. Allerdings interessieren sich die Versicherungen hierbei genau, wie schlimm es um die Beschwerden steht.
Nachweis über die Verletzung muss erbracht werden
Nach Angaben des ADAC soll es sich beim Schmerzensgeld um einen Ausgleich für ein materiell nicht zu bezifferndes Leiden handeln. Hierfür muss das Opfer allerdings den Nachweis gegenüber der Versicherung des Verursachers des Unfalls erbringen, dass bestimmte Verletzungen oder Beeinträchtigungen eine gewisse Zeit lang mit einer gewissen Stärke erlitten worden sind. Eine Minderung des Schmerzensgeldes erfolgt bei einer Mitschuld, wie beispielsweise einem nicht angelegten Sicherheitsgurt. Zudem wirken sich auch Vorerkrankungen dementsprechend aus.
Höhe des Schmerzensgeldes aufgrund alter Urteile
Zudem spielt auch das Alter des Opfers eine Rolle, da jüngere Geschädigte in der Regel mehr Schmerzensgeld erhalten als ältere Menschen. Zudem spielen bei der Berechnung auch Folgeschäden eine Rolle. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich die Versicherung an Gerichtsurteile und an vergleichbare Fälle. Ein leichtes Schleudertrauma beispielsweise bringt rund 100 Euro, während eine Querschnittslähmung mehrere hunderttausend Euro nach sich zieht.
Die Pflichten des Unfallopfers
Wer bei einem Unfall sofort bemerkt, dass er verletzt worden ist, muss dies am besten gleich der Polizei direkt vor Ort mitteilen.
- Außerdem sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden, damit die Verletzungen attestiert werden.
- Ebenso muss natürlich der Arbeitgeber informiert werden, wenn nach dem Unfall eine längere Abwesenheit droht.
- Darüber hinaus ist der Geschädigte auch gegenüber der Versicherung nachweispflichtig. So muss genau dargestellt werden, wie schwer die Verletzungen sind und welche langfristigen Folgen sie nach sich zieht.