Was beim Autoleasing mit Versicherung zu beachten ist

Gerade weil Ihnen das Auto beim Leasing nicht gehört, ist es imenz wichtig, dass eine Versicherung abgeschlossen wird. Worauf zu achten ist, erfahren Sie hier.

Was beim Autoleasing mit Versicherung zu beachten ist
Ist das geleaste Auto abgesichert?

Wer sich für Autoleasing entscheidet, der geht mit der Nutzung des Fahrzeuges natürlich auch einige Risiken ein, die es allerdings beim Gebrauch eines eigenen Autos ebenfalls geben würde. Ein Risiko besteht vor allem darin, dass das geleaste Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird. Was die Versicherung des Fahrzeuges angeht, so ist diese in fast allen Leasingverträgen ganz eindeutig geregelt. Diese Regelung sieht meistens so aus, dass der Leasingnehmer dafür sorgen muss, dass das Fahrzeug versichert wird. In dem Zusammenhang ist oftmals von einer „angemessenen Absicherung“ die Rede. Es sollte sowohl eine Absicherung gegen Schäden als auch gegen Diebstahl vorgenommen werden.

Autoleasing mit angemessener Versicherung fast immer Pflicht

Wie schon kurz erwähnt, wird beim Autoleasing mit Versicherung fast immer von einer angemessenen Form oder angemessenen Versicherung gesprochen. Doch was genau ist in dem Zusammenhang unter angemessen zu verstehen bzw. wie wird dies im Detail definiert? Was die angemessene Form beinhaltet, wird vom Leasinggeber fast immer im Detail vertraglich fixiert und definiert. Diese Definition beinhaltet im Normalfall zunächst, dass alleine der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht als angemessen anzusehen ist. In der Regel ist es so, dass auf jeden Fall zusätzlich noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden muss, damit von einer angemessenen Form gesprochen werden kann. Die Vollkaskoversicherung ist normalerweise keine Pflicht, sie wird aber dennoch von vielen Leasinggebern mit Nachdruck angeboten. Da also Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung ohnehin Pflicht sind, versteckt sich im Begriff „Leasing mit Versicherung“ vor allem die Tatsache, dass zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird.

Wann und für wen ist Leasing mit (Vollkasko-)Versicherung sinnvoll?

Unter welchen Voraussetzungen der Abschluss einer Vollkaskoversicherung beim Autoleasing sinnvoll ist, hängt vor allem vom Wert des Leasingfahrzeuges, aber durchaus auch von der persönlichen Einstellung des Leasingnehmers ab. Sinnvoll ist die Vollkaskoversicherung im Prinzip immer dann, wenn es sich bei dem Leasingfahrzeug entweder um einen Neuwagen handelt oder falls der aktuelle Wert des Autos noch relativ hoch ist. Was nun als relativ hoher Wert anzusehen ist, kann wiederum von Leasingnehmer zu Leasingnehmer unterschiedlich eingeschätzt werden. Darüber hinaus hängt es auch von der persönlichen Einstellung des Leasingnehmers ab, ob der Vollkasko-Schutz als sinnvoll und notwendig angesehen wird. Sicherlich spielt dabei auch eine Rolle, ob der Leasingnehmer einen Totalschaden aus eigener Tasche zahlen könnte, oder ob das den finanziellen Rahmen sprengen würde.

Leasing mit Versicherung bei Leasingrückläufern

Es gibt eine bestimmte Art von Leasingfahrzeugen, bei denen der zusätzliche Schutz durch eine Vollkaskoversicherung in vielen Fällen nicht empfehlenswert ist. Dabei handelt es sich um die sogenannten Leasingrückläufer. Leasingrückläufer sind Fahrzeuge, die nicht das erste Mal vermietet werden, sondern einmal oder auch mehrmals am Leasing teilgenommen haben. Daher handelt es sich bei diesen häufig gut ausgestatteten Leasingrückläufern niemals um Neu- oder Jahreswagen, sondern stets um Gebrauchtwagen, die ein durchschnittliches Alter zwischen zwei und sechs Jahren haben. Da der Wert des Fahrzeuges oftmals erheblich unter dem Neuwagenwert liegt, kann in diesem Fall oftmals auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung verzichtet werden. Denn der Beitrag zur Versicherung wäre dann häufig im Verhältnis zum Versicherungsschutz bzw. zum abzudeckenden Schadenswert schlichtweg zu hoch.


Was ist bei der Versicherung generell zu beachten?

Prinzipiell ist es sicherlich leicht zu begründen, dass der Leasingnehmer im Zuge des Autoleasings mindestens eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung abschließen muss. Denn während der gesamten Leasingdauer bleibt der Leasinggeber schließlich der Eigentümer des Fahrzeuges, wobei der Leasingnehmer für Schäden haftet. Würde das Auto zum Beispiel so stark beschädigt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, so könnte der Leasingnehmer diesen Schaden oftmals nicht aus den eigenen Mitteln heraus regulieren. Der Leasinggeber würde dann den Schaden voraussichtlich selbst tragen müssen. Somit sichert sich der Leasinggeber im Grunde nur selbst finanziell ab, wenn er den Abschluss einer Teil- oder auch einer Vollkaskoversicherung verlangt.