Was passiert eigentlich, wenn der TÜV abgelaufen ist und man mit seinem Fahrzeug einen Unfall baut? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer oft zu spät.
Bei einem Autounfall mit abgelaufenem TÜV stellt sich oft die Frage, ob die Versicherung den Schaden trotzdem übernimmt.
Hier eine ausführliche Erklärung der Situation, bei einem Unfall mit abgelaufener HU- (oder TÜV-)Plakette:
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel zunächst die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners, auch wenn der TÜV des Unfallverursachers abgelaufen ist. Dies dient dem Schutz des Unfallgegners und entspricht der gesetzlichen Verpflichtung der Haftpflichtversicherung.
Mögliche Konsequenzen für den Versicherungsschutz
Allerdings kann ein abgelaufener TÜV in bestimmten Fällen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:
Gutachterliche Prüfung: Die Versicherung kann einen Gutachter beauftragen, um festzustellen, ob der Unfall durch einen technischen Mangel verursacht wurde, der bei einer fristgerechten TÜV-Prüfung hätte entdeckt werden können.
Regress: Kann nachgewiesen werden, dass ein solcher Mangel zum Unfall geführt hat, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nimmt. Das bedeutet, der Versicherte muss möglicherweise einen Teil der Schadenssumme selbst tragen oder an die Versicherung zurückzahlen.
Faktoren für die Versicherungsleistung
Folgende Aspekte spielen eine Rolle bei der Entscheidung der Versicherung:
- Kausalität: War der abgelaufene TÜV tatsächlich ursächlich für den Unfall?
- Zeitspanne: Wie lange war der TÜV bereits abgelaufen? Bei einer geringfügigen Überziehung von wenigen Tagen ist eine Kürzung des Versicherungsschutzes unwahrscheinlich.
- Technischer Zustand: Gab es gravierende Mängel am Fahrzeug, die bei einer TÜV-Prüfung aufgefallen wären?
Kaskoversicherung
Bei der Kaskoversicherung gelten ähnliche Prinzipien. Auch hier kann die Versicherung prüfen, ob der abgelaufene TÜV ursächlich für den Unfall war und ob es Mängel gab, die den Unfall hätten verhindern können.
Empfehlungen
Um Probleme zu vermeiden, sollten Autofahrer:
- Den TÜV-Termin rechtzeitig wahrnehmen und im Kalender vermerken.
- Das Fahrzeug regelmäßig warten und in einem technisch einwandfreien Zustand halten.
- Bei Nichtnutzung des Fahrzeugs, dieses abmelden und die Kennzeichen entfernen.
Fazit
Obwohl die Versicherung in den meisten Fällen zunächst für Schäden aufkommt, kann ein abgelaufener TÜV zu Komplikationen und möglichen finanziellen Belastungen für den Versicherungsnehmer führen. Es ist daher ratsam, stets auf einen gültigen TÜV zu achten und das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
💡 Wichtig zu wissen: wenn allgemein von der TÜV-Plakette gesprochen wird, handelt es sich eigentlich um eine HU-Plakette. HU = Hauptuntersuchung. Und da diese in sehr vielen Fällen vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) durchgeführt wird, spricht man allgemein von der TÜV-Plakette.