Nicht jeder Wildunfall ist versichert

Nicht jeder Wildunfall ist versichert
Nicht jeder Wildunfall ist versichert

Autofahrer sollten auf Strecken mit hoher Wildwechsel-Gefahr besonders vorsichtig sein. Denn nicht jeder Wildunfall ist auch versichert.
Kostenerstattung bei Wildunfall nicht automatisch
Das ging nun aus einem Urteil hervor. Das Gericht entschied nämlich, dass bei der Beschädigung des Autos nach dem Ausweichen eines Tieres die Teilkaskoversicherung nicht automatisch sämtliche Kosten erstattet. Auf dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 5 U 356/10-57 wies nun die Stiftung Warentest hin.
Die Richter erklärten, dass eine Kürzung der Zahlung erfolgen dürfe, wenn keine genaue Klärung mehr möglich sei, ob es sich um einen Hasen, ein Reh oder ein anderes Wildtier handelte, das für das Ausweichmanöver verantwortlich war.
Der konkrete Fall im Detail
In dem konkret vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelten Fall wollte ein Autofahrer den Zusammenstoß mit einem Tier auf der Autobahn vermeiden. Hierbei verlor er die Kontrolle über den Wagen auf der Autobahn. Dabei überschlug sich der Wagen. Später gab der Mann an, die Kollision erfolgte wohl mit einem Reh. Jedoch fand die Polizei in der Nähe des Unfallortes nicht ein Reh, sondern einen toten Hasen. Die Teilkaskoversicherung des Autofahrers verweigerte daraufhin die Zahlung komplett.
Dem Urteil aus Saarbrücken zufolge muss die Versicherung allerdings nun mindestens den halben Schaden regulieren und 6.500 Euro minus der Selbstbeteiligung an den Mann bezahlen.