Kfz-Haftpflichtversicherung: Autofahrer müssen Schadensregulierung dulden

Autofahrer müssen Schadensregulierung dulden
Autofahrer müssen Schadensregulierung dulden

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach einem Unfall die Schadensregulierung selbst in die Hand nehmen. Dies geht nun aus einem Urteil hervor.
Urteil mit dem Aktenzeichen 30 C 478/11
Dass Autofahrer dies dulden müssen, befand nun das Amtsgericht Wiesbaden. Dies geht aus dem entsprechenden Urteil mit dem Aktenzeichen 30 C 478/11 hervor. Dieses Urteil besagt außerdem, dass sogar eine Bezahlung des durch den Klienten mutmaßlich verursachten Schaden gegen den Willen dieses Autofahrers möglich ist.
Schadensregulierung im Ermessen der Versicherung
Laut der Entscheidung des Amtsgerichtes Wiesbaden muss sich ein Halter eines Fahrzeuges eben damit abfinden, dass der Schaden durch seine Versicherung geregelt wird. Dies liegt demzufolge im Ermessen der PKW-Haftpflichtversicherung. Die Assekuranz kann dann entscheiden, ob sie den Schaden reguliert oder aber ob sie das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingeht.
Allerdings erklärten die Richter auch, dass es dennoch eine Ausnahme hiervon gibt. Dies ist der Fall, wenn es offensichtlich sei, dass es keine Begründung für die Forderungen des Unfallgegners gebe.
Der konkret verhandelte Fall
In dem konkret vor dem Gericht verhandelten Fall ging es um die Klage eines Kfz-Halters gegen seine Haftpflichtversicherung. Hier ging es um einen Schaden in Höhe von 1.500 Euro, den die Versicherung dem Unfallgegner nach einem Zusammenstoß zahlte. Allerdings erklärte sich der Kläger damit nicht einverstanden, da er keine Schuld an dem Unfall seinerseits sehen konnte. Aus diesem Grunde war er auch der Meinung, dass seine Versicherung ihn nicht beim Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen dürfe. Das Amtsgericht Wiesbaden allerdings stellte sich auf die Seite des Versicherers und lehnte die Klage ab.