Die Allianz darf ihr Schadenmanagement-Modell Fairplay weiter umsetzen. Die Klage des deutschen Anwaltverein gegen dieses Modell wurde nun nämlich abgewiesen.
Allianz kann Schadensfälle ohne Anwälte klären
Dem Urteil zufolge kann die Allianz nach wie vor Schadensfälle im Bereich der Kfz-Versicherung ohne Anwälte und Gutachter regulieren. Dies betrifft bestimmte Tarife, die die Kunden abgeschlossen haben. Darin sah der DAV Nachteile für die Versicherten, jedoch gab das Landgericht München nun dem Versicherungskonzern Recht. Denn nach Einschätzung der Richter wird bei dem Modell des Versicherungskonzerns aus München kein freier Verkehrsanwalt ausgeschlossen. Eine komplette Urteilsbegründung liegt bislang jedoch noch nicht vor.
Die Abwicklung beim Fairplay-Modell des Versicherers
Bei dem Fairplay-Modell wird dem Kunden eine schnellere Schadensregulierung angeboten. Dazu muss er sich im Schadensfall (siehe Ratgeber Schadensfall) in eine von 4.800 Werkstätten begeben, mit der die Allianz kooperiert. Darüber hinaus muss auch auf einen Anwalt und einen Gutachter verzichtet werden.
Die Allianz Versicherung berichtet hierbei von einer verbesserten Kommunikation mit den Reparaturfirmen. Dies würde die Beseitigung des Schadens beschleunigen. Ferner muss auch der Kunde die Werkstattkosten nicht vorab hinblättern.
DAV stuft das Modell umgekehrt ein
Dies sieht die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht komplett anders. Nach ihrer Auffassung steht das Wettbewerbsrecht diesem Modell entgegen. Denn freie Anwälte würden dadurch aus dem Prozess der Schadensregulierung verdrängt. Darüber hinaus würde auch eine Beschneidung der freien Anwaltswahl erfolgen, so die Argumentation. Die mit der Allianz kooperierenden Verkehrsanwälte sind direkt von den Bestimmungen des Versicherungskonzerns abhängig, hieß es von Seiten des DAV weiterhin zum Fairplay-Modell bei der PKW-Versicherung.