Mallorca-Police: Zusatzschutz für Mietwagen

Was ist eine Mallorca-Police?
Was ist eine Mallorca-Police?

Bei der so genannten Mallorca-Police handelt es sich um eine Art Mietwagenversicherung, die im Urlaub viel Sinn macht. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Deckungssumme vor Reise überprüfen
Gerade in den Sommerferien spielt die Kfz-Versicherung bei Mietwagen oft eine wichtige Rolle. Wer nämlich im Ausland einen Mietwagen fährt, der sollte vorab die Deckungssumme der Police überprüfen. Denn insbesondere im Süden ist die Summe der abgedeckten Schäden weitaus geringer als es deutsche Autofahrer von zuhause aus kennen. Bei einem Unfall kann der Urlaub so zum teuren Vergnügen werden. Aus diesem Grund macht im Urlaub die so genannte Mallorca-Police viel Sinn.
Was ist eine Mallorca-Police?
Bei einer Mallorca-Police handelt es sich um eine Zusatzversicherung zur eigenen PKW-Versicherung. Diese stockt geringe Versicherungssummen im Ausland auf das deutsche Niveau auf. Die pauschale Versicherungssumme liegt in der Regel hierzulande bei 100 Millionen Euro für Personenschäden. Dabei spielt es für die Mallorca-Police keine Rolle, ob das Auto in Deutschland mit einer Kaskoversicherung oder aber mit der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Da nicht in jeder Autoversicherung die Mallorca-Police enthalten ist, sollten Urlauber vor dem Anmieten eines Wagens im Urlaubsland erst den eigenen Versicherungsvertrag überprüfen.
So teuer kann der Urlaub ohne Mallorca-Police werden
Wie teuer der Urlaub im Zweifelsfall werden kann, zeigen die nachfolgenden Beispiele:
» Türkei:
In der Türkei beträgt die gesetzliche Versicherungssumme für Personenschäden 350.000 Euro. Sachschäden müssen zudem mit 14.000 Euro abgesichert sein.
» Griechenland:
In Griechenland liegen die Grenzen bei 500.000 Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sachschäden.
Wer an die hohen Behandlungskosten und Folgekosten bei geschädigten Personen denkt, dem wird schnell klar, dass der Urlaub im Extremfall sogar die eigene Existenz ruinieren kann. Denn alle über die Deckungssumme hinausgehenden Forderungen muss der Unfallverursacher selbst bezahlen!