Der lang andauernde Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission über die Pkw-Maut hat ein Ende. Nach der letzten Anpassung sieht die Kommission darin keine Belastung mehr für ausländische Fahrer.
Das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission wegen der Einführung der Pkw-Maut gegen Deutschland eingeleitet hatte, wurde eingestellt. Nachdem das Gesetz im März nachgebessert wurde, kam die Behörde zu dem Schluss, dass „Deutschland ihren Bedenken Rechnung getragen hat“. Mit dieser Erklärung endet ein Rechtsstreit zwischen EU und Deutschland, der sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt hatte.
Streit über Pkw-Maut beigelegt
Wie die Behörde erklärte, gebe es nicht länger eine Diskriminierung ausländischer Fahrer. Man wolle aber in den nächsten Jahren genau beobachten, ob das Gesetz korrekt umgesetzt wird. Nach der derzeitigen Planung der Bundesregierung soll die Maut ab 2019 erhoben werden.
Noch immer Kritik von anderen Ländern
Trotz der Zusage der EU-Kommission wehren sich noch immer andere Länder gegen die Abgabe. So sieht Österreich in der Maut nach wie vor einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, da sie eine stärkere Belastung für Ausländer als für Inländer darstellt. Aus diesem Grund hat die Wiener Regierung bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof angekündigt. Auch die Niederlande und Tschechien hielten sich offen, weitere Schritte einzuleiten.
Die EU-Kommission hatte schon vor längerer Zeit kritisiert, dass es eine centgenaue Entlastung für deutsche Autofahrer gebe, weil es sich dabei um eine Benachteiligung ausländischer Fahrer handele. Schon im Dezember hatte sich Deutschland deshalb bereit erklärt, entsprechende Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorzunehmen. Hierzu gehörte, dass die Kurzzeittarife für Ausländer stärker gestaffelt werden sollen. Weiterhin sollte die Entlastung durch eine niedrigere Kfz-Steuer für Euro-6-Autos mit niedrigeren Abgaswerten stärker ins Gewicht fallen.