TÜV abgelaufen: Mit diesen Strafen müssen Sie jetzt rechnen

Den Termin zur Hauptuntersuchung sollten Sie besser nicht versäumen. In diesem Fall drohen nämlich Geldstrafen und ein Punkt in Flensburg. Bei uns erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen
Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen

Diese Situation kennt sicherlich jeder. Ganz aus heiterem Himmel fällt einem ein, dass das Auto ja wieder zum TÜV muss. Dann ist der Schrecken groß, schließlich drohen dann Bußgelder.

Bei überfälligem TÜV drohen Bußgelder

Wenn die Zulassung erst vor Kurzem abgelaufen ist, können Sie beruhigt sein. Die meisten Behörden sind erst einmal kulant, solange das Ablaufdatum nicht mehr als zwei Monate zurückliegt. Dennoch sollten Sie aber auch nicht zu lange warten. Wenn Sie nämlich mit einem Auto ohne zulässige TÜV-Plakette fahren und angehalten werden, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Bei mehr als vier Monaten beläuft sich das Bußgeld auf 25 Euro. Wenn die Zulassung mehr als 8 Monate zurückliegt, droht neben einem Bußgeld sogar noch ein Punkt in Flensburg. Unbelehrbare Autofahrer können sogar aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt werden.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

In der Regel sind Ansprüche von Drittparteien von der PKW-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das gilt selbst dann, wenn der TÜV abgelaufen ist. Handelt es sich allerdings um grobe Fahrlässigkeit, ist der TÜV berechtigt, einen Teil der Schadenssumme zurückzuverlangen. Hierbei spielt vor allem die Frage eine Rolle, ob es sich um sicherheitsrelevante Mängel handelt oder nicht. Es gilt der Grundsatz, dass das Auto zu jeder Zeit voll verkehrstüchtig sein muss.

Wechselfrist läuft noch bis 30. November

Bis zum 30. November haben Sie als Autofahrer noch die Gelegenheit, die PKW-Versicherung zu wechseln. In den nächsten Wochen erfahren nämlich über 40 Millionen Autofahrer, wie hoch die Prämie ihres aktuellen Versicherers im nächsten Jahr ausfallen soll. Diese Werte sollten Sie für einen Vergleich nutzen und sich für einen günstigeren Versicherer entscheiden. Hierbei sollten Sie aber nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistungen achten.