BdV fordert Mindestdeckungssumme von 100 Millionen Euro

Unfall: Versicherungsnehmer haben ab 2012 die Beweislast
Im Januar 2012 werden EU-Richtlinien im Versicherungsrecht angepasst. Leider nicht immer zum Vorteil der Versicherten. Was das für Ihre PKW Versicherung bedeutet lesen Sie hier.
In Deutschland ereignen sich pro Jahr mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme werden die Schäden von den KFZ-Haftpflichtversicherern der Unfallverursacher reguliert. Doch vielfach reicht die vorgeschriebene Mindestdeckungssumme nicht aus.
Im Zweifelsfall geht das Unfallopfer leer aus
Bei den meisten Versicherungen sind Sachschäden mit 50 oder 100 Millionen Euro abgedeckt, doch das trifft nicht auf alle Versicherten zu. So wird vielen unliebsamen Kunden lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme von derzeit 1 Million Euro angeboten. Im Zweifelsfall liegt der Schaden allerdings weit darüber. Die Folge: Der Verursacher kann sich die Differenz nicht leisten und das Unfallopfer hat das Nachsehen.
Geplante Erhöhung ab 2012 ist ein Tropfen auf den heißen Stein
Aufgrund einer EU-Richtlinie soll daher ab Januar 2012 die Mindestversicherungssumme auf 1.120.000 Euro erhöht werden – ein Tropfen auf den heißen Stein.
Das findet auch der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein. Wenn es nach ihm ginge, sollte die Mindestdeckungssumme auf 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden angehoben werden, damit Unfallopfer in Zukunft nicht leer ausgehen.
Ein weiterer Dorn im Auge: Beweislast trifft den Kunden
Ein weiterer Dorn im Auge des BdV-Vorstandsvorsitzenden ist die Tatsache, dass zukünftig den Versicherungsnehmer die Beweislast treffen soll. Der Kunde muss im Versicherungsfall beweisen, dass er sich korrekt verhalten hat. Laut Kleinlein geht das zu Lasten des Verbrauchers: „Wir fordern, dass der Versicherer dem Kunden ein Fehlverhalten nachweisen muss.“
Eine ausführliche Stellungnahme des BdV gibt es unter: http://www.bundderversicherten.de/app/download/Kfz_Mindestsummen.pdf