GDV informiert: Polizei bei Bagatellschäden nicht notwendig

Bagatellschäden können mit eigenem Protokoll geregelt werden
Bagatellschäden können mit eigenem Protokoll geregelt werden

Selbst bei kleinen Blechschäden rufen die meisten die Polizei. Wie der GDV nun aber informiert, ist die Polizei bei Bagatellschäden nicht notwendig.
Nur die wenigsten deutschen Autofahrer dürften sicherlich Routine in Sachen Unfall haben, zumindest darf dieser Sachverhalt erhofft werden. Die logische Folge dieser Tatsache: den Großteil der Autofahrer auf den deutschen Straßen zeichnet Hilflosigkeit aus, wenn es dann doch einmal kracht. Gut, dass die Versicherer an dieser Stelle Licht ins Dunkel bringen und auch Unfall-Novizen klare Hilfe an die Hand geben, die wir ebenfalls nachfolgend aufzeigen wollen.

Winterzeit erfordert richtiges Verhalten nach einem Crash

Ein Hinweis auf das Verhalten bei Zusammenstößen im Straßenverkehr ist das ganze Jahr hindurch aktuell, nimmt aber primär im Winter eine vordringliche Stellung ein. Auch wenn das Ozonloch für eine veränderte Situation des Weltklimas sorgt, so häufen sich die Crashs auf den deutschen Straßen insbesondere in den Anfangsmonaten eines Jahres, wenn der Schnee nicht nur für Winterfreuden auf der Skipiste sorgt. Was aber tun bei einem Schadensfall?
Klar scheint, die Polizei muss immer als erstes verständigt werden. Ein Irrglaube allerdings, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont.

Bagatellschäden können mit eigenem Protokoll geregelt werden

Gerade bei Bagatellschäden muss nicht unbedingt auf die Ordnungshüter zurückgegriffen werden. Sollten die jeweils beteiligten Fahrzeuge nur Kratzer oder leichte Schäden abbekommen haben, lohnt es nicht, die Polizei einzuschalten. Stattdessen sollten alle Beteiligten an dem Zusammenstoß gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen und mit ihren Signaturen bestätigen.
Wie der GDV wissen lässt, akzeptieren die meisten Versicherer ein derartiges Protokoll anstelle eine Polizei-Dokumentes bei einem Unfall mit Bagatellschäden.

Fünf grundlegende Fakten muss das Protokoll inkludieren

Selbstredend bedarf es keiner generellen Formvorschrift beim Anfertigen eines Unfallprotokolls. Dennoch gibt der Versicherungsverband zu bedenken, dass fünf Fakten nicht in dem Papier fehlen dürfen. Dazu gehören den Ausführungen nach nicht ausschließlich die personenbezogenen Daten sowie die Informationen zu den Ausweispapieren der am Crash beteiligten Gegenpartei. Von Bedeutung ist vielmehr auch die Aufnahme der Zeit und des Ortes des Geschehens, inklusive der amtlichen Fahrzeugkennzeichen. Zu guter Letzt dürfen auch die kompletten Daten möglicher Zeugen in dem Protokoll nicht fehlen.


» Tipp:

Hilfreich sind in diesem Zusammenhang nach bisherigen Erfahrungswerten unserer Redaktion ebenso die Übersendung von Skizzen oder auch Fotos vom Unfallgeschehen.