Bei Streitfällen mit der Versicherung spielt oft die Frage eine Rolle, ob Winterreifen aufgezogen waren. Doch ab wann müssen sie wirklich drauf? Und reichen nicht auch Ganzjahresreifen?
Sobald die Tage kürzer, die Luft kälter und die Straßen glatter werden, fragen sich Autofahrer regelmäßig, mit welchen Reifen sie ab wann fahren müssen – und das, obwohl die Winterreifenpflicht bereits im Dezember 2010 eingeführt wurde. Grundsätzlich gibt es hier eine ganz einfache Antwort. Laut Straßenverkehrsordnung müssen bei Glatteis, Eis- oder Reifglätte und Schneematsch Reifen gefahren werden, die mit einer M+S-Markierung versehen sind. Wenn man gegen die Vorschrift verstößt, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Sollte durch die Reifen der Verkehr behindert werden, kann das Bußgeld sogar auf 80 Euro ansteigen.
Vorsicht bei Ganzjahresreifen
Wer in hohen Höhenlagen lebt, muss erfahrungsgemäß früher auf M+S-Reifen umsteigen. Entsprechend kurz ist die Zeit, für die man einen Satz Sommerreifen benötigt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, zu Ganzjahresreifen zu greifen. Sie sind mit der M+S-Kennzeichnung ausgestattet und können im Sommer gefahren werden. Hinzu kommt, dass Reifen von Neuwagen seit November 2014 mit Reifendrucksensoren ausgestattet sein müssen. Und das ist nicht billig, umso weniger, wenn man sie für Winter- und Sommerreifen kaufen muss.
Ganzjahresreifen haben einen Nachteil
Einen Nachteil gibt es bei den Ganzjahresreifen aber. Laut jüngstem Testbericht des ADAC genügen nur zwei der sieben getesteten Reifen den Ansprüchen. Experten sehen sie deshalb eher als Kompromiss und Alternative für Klein- und Zweitwagen. Bei SUVs und anderen großen Fahrzeugen sollte man eher zu Spezialreifen für die Jahreszeit greifen.
In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht
Versicherte müssen sich indes keine Sorgen machen. Die Kfz-Versicherung zahlt auch, wenn der Unfallverusacher mit Sommerreifen gefahren ist. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn der Fahrer vor Fahrtantritt davon ausgehen musste, dass Sommerreifen völlig ungeeignet sind, kann ihm die Versicherungsleistung bei einem Schadensfall anteilig gekürzt werden.