Der 30. November ist offiziell der letzte Tag, an dem die PKW-Versicherung gewechselt werden kann. Was viele Autofahrer nicht wissen: auch, wenn man den Stichtag verpasst hat, kann man die Versicherung unter Umständen noch kündigen.
Das ist allerdings eine Sonderregelung und nur möglich, wenn die Beiträge erhöht werden. In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht.
Auch nach dem Stichtag noch wechseln
Im Allgemeinen gilt der 30. November als Stichtag. Nach diesem Tag können Versicherungen in der Regel nicht mehr gewechselt werden. Das hängt damit zusammen, dass die Versicherung immer erst zum Jahresende gekündigt werden kann und immer eine Frist von einem Monat besteht. Es gibt allerdings einen Punkt, den viele Autofahrer nicht kennen. Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, steht dem Versicherten das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Hierbei spielt allerdings die Frage eine Rolle, wann die Versicherung über die Erhöhung der Beiträge informiert hat. Sobald die Benachrichtigung bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihre Kündigung einzureichen. Danach ist auch keine Sonderkündigung mehr möglich.
Wie Sie Beitragserhöhungen erkennen
Meistens erkennen Sie die Beitragserhöhung auf den ersten Blick. Der fällige Betrag ist dann einfach höher als im Vorjahr. In manchen Fällen ist das aber nicht ganz so einfach. Es gibt nämlich auch verdeckte Beitragserhöhungen. Das ist etwa dann der Fall, wenn man ein Jahr unfallfrei gefahren ist und der Schadenfreiheitsrabatt steigt. Hier muss man zwar im Schnitt weniger zahlen, aber eigentlich hat sich der Beitrag erhöht. Am einfachsten erkennen Sie Erhöhungen an dem sogenannten Vergleichsbeitrag. Wenn der Beitrag niedriger ist als der neu zu zahlende Betrag hat es eine Erhöhung gegeben.