Bald ist es wieder soweit. Dann werben Kfz-Versicherungen mit vielen neuen Angeboten. Doch lohnt es sich überhaupt die Kfz-Versicherung zu wechseln?
Pünktlich, wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, bekommen Autofahrer Angebote von vielen Kfz-Versicherungen. Sie werben mit Einsparungen und immer größeren Leistungsumfängen. Doch wann ist ein Angebot wirklich günstig und wann verstecken sich dahinter hohe Zusatzkosten? Hier gibt es die Antworten.
Kfz-Versicherungen werden teurer
Die meisten Autofahrer müssen sich immer wieder auf höhere Beiträge einstellen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, stiegen die durchschnittlichen Bruttobeiträge allein im Jahr 2016 um 2,9 Prozent in der Haftpflicht und um 2,8 in der Vollkasko. Kunden müssen solche Erhöhungen aber nicht einfach hinnehmen. Meistens besteht die Möglichkeit eines Wechsels, durch den sich viel Geld sparen lässt.
Preise immer auf mehreren Plattformen vergleichen
Internetportale bieten hier nach wie vor die beste Möglichkeit. Hier lassen sich viele Angebote in kürzester Zeit vergleichen. Das Magazin Finanztip weist aber darauf hin, dass es auch zwischen verschiedenen Portalen große Unterschiede geben kann. So zeigte sich, dass ein Angebot im Vergleich des führenden Portals Check24 ganze 24 Prozent über dem Preis eines Vergleichsprodukts auf einem anderen Portal lag. Es empfiehlt sich also immer, Preise auf mehreren Plattformen zu vergleichen.
Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?
Für viele Autofahrer stellt sich zum Ende des Jahres wieder die große Frage, wann man die Versicherung bei einem Wechsel kündigen kann. Der 30. November ist offiziell der letzte Tag, an dem die PKW-Versicherung gewechselt werden kann. Aber auch nach diesem Stichtag können Sie die Versicherung unter Umständen noch kündigen. Hier weist Check24 darauf hin, dass man bei einer Beitragserhöhung immer das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umfang des Versicherungsschutzes nicht erweitert wird. Sie können in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhungsbenachrichtigung mit Hinweis auf die Preiserhöhung kündigen. Bei einem Wechsel des Fahrzeugs ist die Kündigung auch ohne Frist möglich.
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