An Silvester sind Brandverletzungen an Personen und Häusern nicht selten. Auch Autos sind immer mehr davon betroffen. Und wer zahlt den Schaden?
In Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln & Co. bereitet die Neujahrsnacht Autofahrern regelmäßig Sorge. Nicht etwa wegen betrunkener Menschen, die durch die Straßen laufen, sondern durch die vielen umherfliegenden Raketen und Böller. Hierbei sind Autos nämlich einer erhöhten Beschädigungsgefahr ausgesetzt.
Zuverlässigen Schutz bietet hier nur eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
Schäden müssen bestätigt werden
Die Kaskoversicherung springt beispielsweise bei Schäden wie zerbrochenen Scheiben, Beulen und Kratzern ein, die durch herabfallende Raketen verursacht werden. Sinnvoll ist es hierbei immer, wenn man die Schäden polizeilich aufnehmen oder sich von Zeugen bestätigen lässt. Darüber hinaus sollte man auch immer Fotos von dem Schaden machen – nach Möglichkeit aus mehreren Perspektiven. Danach sollte dann unmittelbar die Versicherung informiert werden.
Wichtig sind die Selbstbeteiligung und die Schadenfreiheitsklasse
Es ist zu beachten, dass ein Schadensfall Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung haben kann. Dabei müssen die Versicherten die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in jedem Fall einberechnen. Wenn der Fahrer keine Kaskoversicherung hat, muss er den Schaden aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Verursacher des Schadens ermittelt werden kann. Wenn dieser eine Haftpflichtversicherung hat, begleicht sie den Schaden. Wenn der Verursacher den Schaden nicht begleichen will, kann der Fahrzeughalter rechtliche Schritte einleiten. Wenn er nicht ermittelt werden kann, springt die Kaskoversicherung ein.
Eine Ausnahme gibt es allerdings bei Cabrios. Wurde hier beispielsweise durch eine Silvesterrakete das Dach angekokelt, zahlt die Teilkasko nicht. Das ist nur dann der Fall, wenn das Dach in Flammen steht. Eine Vollkasko zahlt aber grundsätzlich bei allen Schäden.
Während Silvester empfiehlt es sich für Autofahrer aber grundsätzlich, das Auto in der Garage oder dem Parkhaus abzustellen. Bekannte Partymeilen sollten außerdem gemieden werden